Tourkultur – Fahrradspuren als Hintergrundüberlagerung

Allgemeine
Geschäfts­beding­ungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrags- und Reise­bedingungen

Stand Januar 2024

Mit der Entgegennahme der von Ihnen unterschriebenen Anmeldung oder durch eine Reisebuchung über unsere Homepage kommt zwischen Ihnen und Tourkultur GmbH ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ von Tourkultur bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Einen weiteren Bestandteil bilden die „Anforderungen“ bezüglich Ihrer Kondition und Bike Kenntnisse, definiert durch das Level / Anforderungen der jeweiligen Biketour. Wir als Veranstalter möchten hiermit auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten aufmerksam machen, auf dass unsere Reisen auch im „Kleingedruckten“ nur positive Erinnerungen hinterlassen.

Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf allen Reisen beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv und kostenpflichtig, sobald wir das Reisebuchungsformular über unsere Homepage erhalten haben. Bitte Anmeldefrist der einzelnen Reisen einhalten. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nachträglich nicht mehr gewährt werden.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen die Rechnung für die Tour, welche zugleich als Buchungsbestätigung gilt. Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen, in jedem Fall aber eine Woche vor Antritt der Reise fällig. Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.

In Ausnahmefällen (z.B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Wechselkursschwankungen, Kleingruppen-Zuschlag, Sylvester Reisen etc.) ist es möglich, dass Tourkultur die im Reiseprogramm aufgeführten Preise erhöhen muss. Preisänderungen aus oben genannten Gründen können bis 2 Wochen vor Beginn der Tour bekannt gegeben werden. Ist der neue Arrangement Preis mehr als 20% über dem alten, haben Sie das Recht, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Preisänderungen sind auch möglich, wenn eine Reise auch bei nicht erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl durchgeführt wird (siehe Punkt 3.2)

3.1 Einzelzimmerzuschlag
Alle Arrangement Preise sind im Doppelzimmer berechnet. Wir sind bemüht, für alle Teilnehmer*innen einen geeignete*n Zimmerpartner*in zu finden. Sollte kein*e Zimmerpartner*in gefunden werden, oder auf ausdrücklichen Einzelzimmer-Wunsch, wird der Einzelzimmerzuschlag verrechnet.

3.2 Kleingruppenzuschlag
Die kaufmännische Kalkulation unserer Touren beruht auf mind. 6 Teilnehmer*innen. Melden sich weniger als 6 Teilnehmer*innen an, so kann diese nicht selbsttragend durchgeführt werden. Wenn sich weniger Personen als die Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben, so werden wir die bereits Angemeldeten sofort nach Ablauf des Anmeldedatums informieren. Wir möchten grundsätzlich alle Touren durchführen! Dabei werden wir allen ein Angebot zur Durchführung mit weniger TeilnehmerInnen anbieten. Der Kostenschlüssel wird auf die Interessenten aufgeteilt. Die Höhe des Betrages richtet sich nach Reise und Anzahl der definitiven Teilnehmer*innen.

4.1 Annullation durch den/die Kunden*in.
Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
Für alle Tourkultur Angebote gilt eine Annullationsgebühr bis 60 Tage vor Abreise von 10% pro Dossier. Bei kurzfristigen Annullierungen gelten für alle Reisen folgende Gebühren in Prozenten des Arrangement Preises (es wird in jedem Fall mindestens die minimale Annullationsgebühr verrechnet):
 
  • bis 30 Tage vorher, 70% Rückvergütung
  • 29 – 15 Tage vorher, 50% Rückvergütung
  • 15 – 0 Tage vorher, 0% Rückvergütung

 

4.2 Annullation durch Tourkultur.

Es steht im Ermessen von Tourkultur, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, Gewalt, höherer Gewalt oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem/der Teilnehmer*in der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber Tourkultur besteht nicht. Unter Umständen und falls kurzfristig realisierbar, wird eine Ersatzreise in einem anderen Land oder einer anderen Region mit ähnlichem Leistungsumfang durchgeführt.
Eine Annullationskosten- und Assistance Versicherung wird allen Teilnehmer*innen dringend empfohlen. Im Arrangement Preis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten die Teilnehmer*innen, Ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Wir empfehlen allen Teilnehmer*innen eine Versicherung (Annullationskosten- und Assistance Versicherung kombiniert; nur für Teilnehmer*innen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein).
Die Reiseteilnehmer*innen sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa- Einreisebestimmungen und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Für die Sicherheit seiner/ihrer Reiseunterlagen sowie Geld und Wertsachen ist jeder/jede Teilnehmer*in selber verantwortlich. Mehraufwände wegen Verlust von Pass, Ticket usw. gehen zu seinen/ihren Lasten.

7.1 Allgemein
Tourkultur vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Tourkultur-Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des/der Teilnehmer*in vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf den Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

7.2 Haftungsausschluss.
Tourkultur haftet dem/der Teilnehmer*in nicht, wenn die Nichterfüllung oder die gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse des/der Teilnehmer*in;
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Tourkultur oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

 

Tourkultur haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.

7.3 Ausschluss von der Tour
Teilnehmer*innen welche Anweisungen des Guides oder Sicherheitsbestimmungen missachten werden von der Tour ausgeschlossen. Die weitere Teilnahme an der Tour oder an den weiteren Tagestouren (bei mehrtägigen Veranstaltungen) ist ausgeschlossen. Der/die ausgeschlossenen Teilnehmer*in hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Arrangement Preises.

7.4 Transportschäden und Diebstahl von Bikes und Mietbikes
Tourkultur haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad; ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Die Teilnehmer*innen müssen ihr Fahrrad privat versichern. Insbesondere haftet der/die Teilnehmer*in auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei Tourkultur geliehenen Mietmountainbikes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und eine Vollkasko-Versicherung für Ihr Fahrrad.

7.5 Sturzschäden an Mietbikes
Bei Sturzschäden am Bike oder unsachgemässer Behandlung von Tourkultur Test- oder Mietbikes gehen die Kosten zu Lasten des Fahrers / Fahrerin.

7.6 Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking und Trekking sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder Teilnehmer*in ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren und Weekends) ist das Tragen eines geprüften Bike Helms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bike Bekleidung inkl. Bike Handschuhe unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet Tourkultur wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen Mietbikes) – da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

7.7 Medizinische Betreuung
Die meisten unserer Reisen führen in abgelegene und alpine Regionen oder auch in Länder mit weniger guter medizinischer Infrastruktur. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die Reiseleiter / Guides von Tourkultur sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, sie verfügen über ein durchschnittliches „Erste-Hilfe-Wissen“. Alle Tourkultur Guides haben auf den Touren immer eine erste Hilfe Paket im Rucksack dabei. Dies aber nur für die erste Hilfe vor Ort. Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Spital können im Extremfall Tage dauern. Dazu kommt, dass medizinische Hilfe über den Luftweg häufig nicht angefordert werden kann. Wir sind bemüht, Ärzte/Ärztinnen auf unseren anspruchsvollen Touren und in wenig entwickelte Länder mitzunehmen. Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt jedoch immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Tourkultur behält sich auch im Interesse des/der Teilnehmer*in vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel/typ, Fährschiffe, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet Tourkultur nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Tourkultur nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Tourkultur bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Durch Tourkultur gemachte Foto- und Videoaufnahmen auf Touren und während Fahrtechnikkursen dürfen von Tourkultur zu Werbezwecken auf Social Media und auf der Homepage verwendet werden. Der Teilnehmer verzichtet auf seine Rechte am eigenen Bild. Gegen ausdrückliche Einsprache kann auf die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen verzichtet werden.
Im Verhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in und Tourkultur ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Tourkultur können ausschliesslich an deren Firmensitz in CH-5212 Hausen angebracht werden.